Alexander Schrage

Alexander Schrage bringt langjährige Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Medizin und Wirtschaft mit. Schon während seines Studiums – mit Schwerpunkt im Wirtschafts‑, Steuer- und Umweltstrafrecht – hat er sich mit Fragestellungen des Gesundheitswesens auseinandergesetzt. Diese Ausrichtung vertiefte er durch seine Arbeit für ein Healthcare-Unternehmen sowie während des Referendariats am Kammergericht Berlin. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter in renommierten Kanzleien baute er seine Kenntnisse im Medizin- und Wirtschaftsrecht weiter aus. Seine Mandanten schätzen seine präzise, praxisnahe Arbeitsweise und die verlässliche Beratung in den oft vielschichtigen Fragen des Gesundheitsrechts.
Beratungsschwerpunkte
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht – von regulatorischen Fragen über Zulassungsverfahren bis zur Vermarktung
- Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen – etwa Kooperations‑, Entwicklungs‑, Lizenz‑, Herstellungs- und Vertriebsverträge
- Health Care Compliance und Strafrecht – Korruptionsprävention, interne Untersuchungen, Begleitung bei Ermittlungsverfahren
- Beratung von Ärzten, Praxen, Kliniken und anderen Leistungserbringern – Berufsrecht, Vergütungs- und Abrechnungsfragen, Gesellschaftsrecht für MVZ und ärztliche Kooperationen
- Gesundheits- und sozialrechtliche Fragestellungen – Abrechnung mit GKV und PKV, Kostenerstattung, regulatorische Vorgaben
- M&A und Transaktionsberatung im Gesundheitswesen – Begleitung von Praxiskäufen, Einbringungen in MVZ, klinische Kooperationen, Umstrukturierungen
- Datenschutzrecht im medizinischen Bereich
- Bau- und Planungsrecht für Gesundheitsimmobilien
- Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen
